Fiktionsbescheinigung
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Beschreibung
Beschreibung
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde.
Es gibt zwei Arten:
- Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG)
Diese gilt, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel besitzen und rechtzeitig eine Verlängerung beantragt haben.- Ihr bisheriger Aufenthaltstitel gilt weiter.
- Eine Beschäftigung ist weiterhin erlaubt (wie zuvor)
- Reisen sind eingeschränkt möglich (z. B. Direktflug ins Heimatland)
- Erlaubnis- oder Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 3 AufenthG)
Diese gilt, wenn Sie sich bislang erlaubnisfrei in Deutschland aufgehalten haben und einen Aufenthaltstitel beantragen.- Eine Beschäftigung ist nicht erlaubt
- Die Bescheinigung erlischt bei Ausreise aus Deutschland