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Fiktionsbescheinigung

Wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft oder Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragt haben, kann Ihnen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Diese bescheinigt, dass Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung über Ihren Antrag weiterhin erlaubt ist.

Beschreibung

Beschreibung

Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde.

Es gibt zwei Arten:

  1. Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG)
    Diese gilt, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel besitzen und rechtzeitig eine Verlängerung beantragt haben.
    • Ihr bisheriger Aufenthaltstitel gilt weiter. 
    • Eine Beschäftigung ist weiterhin erlaubt (wie zuvor)
    • Reisen sind eingeschränkt möglich (z. B. Direktflug ins Heimatland)
  2. Erlaubnis- oder Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 3 AufenthG)
    Diese gilt, wenn Sie sich bislang erlaubnisfrei in Deutschland aufgehalten haben und einen Aufenthaltstitel beantragen.
    • Eine Beschäftigung ist nicht erlaubt
    • Die Bescheinigung erlischt bei Ausreise aus Deutschland

Details

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