In Zusammenarbeit mit der ARD und mit Unterstützung der Stadt Wuppertal schreibt die Film- und Medienstiftung NRW zum fünfzehnten Mal den Deutschen Kinderhörspielpreis aus.
Die jährlich vergebene Auszeichnung soll dem Kinderhörspiel zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen und wird am Samstag, 7. November 2020 im Rahmen der ARD Hörspieltage in Karlsruhe verliehen.
Teilnahmeberechtigt sind Urheber, freie Produzenten und Redaktionen der ARD, des Deutschlandradio, ORF und SRF. Wie schon in den Jahren zuvor sind auch die Autorinnen und Autoren selbst eingeladen, sich mit ihren Produktionen zu bewerben. Zum Wettbewerb zugelassen sind nur Hörspiele (dramatisierte Inszenierungen mit verteilten Sprecherrollen).
Die Antragsunterlagen sind weiter unten verlinkt. Unter Film und Medien Stiftung NRW stehen sie auch zum Download bereit.
Einreichungen zum DEUTSCHEN KINDERHÖRSPIELPREIS 2020 sind zu senden an:
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistr. 14
z.Hd. Anke Morawe
40221 Düsseldorf
ankemorawe@filmstiftung.de mit dem Betreff „Kinderhörspielpreis 2020“
Einsendeschluss ist der 1. August 2020, es gilt das Datum des Poststempels. Unvollständige Einreichungsunterlagen können nicht zum Wettbewerb zugelassen werden.