Das Bergische Kompetenzcenter für Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie (kurz: BKC Arzneimittel) übernimmt im Rahmen des Pharmazeutischen Dienstes die Apotheken- und Arzneimittelüberwachung und für den Bereich der Chemikaliensicherheit die Überwachung des Einzelhandels. Es ist seit 2012 für die drei Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal zuständig, hat seinen Sitz im Gesundheitsamt Wuppertal und besteht aus einem Team aus Amtsapotheker*innen und Pharmazeutisch-technischen Assistent*innen.
Themen rund um den Pharmazeutischen Dienst
Hier stehen Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz im Fokus, denn Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Im Rahmen der Apothekenüberwachung werden in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchgeführt, um zu überprüfen, ob in den Apotheken alle erforderlichen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Auch die Erteilung von Apothekenbetriebs- oder Versandhandelserlaubnissen, die Genehmigung von Heimversorgungsverträgen und Anzeigen zur Durchführung von Schutzimpfungen fallen in dieses Aufgabengebiet. Das Bergische Kompetenzcenter für Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie ist hierbei auch Ansprechpartner für pharmazeutische Fachkräfte und berät zu Fragen des Apotheken- und Arzneimittelrechtes.
Auch wird der Verkehr von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken überwacht: Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel abgeben (z.B. in Drogerien, Reformhäusern und Lebensmittelgeschäften) werden ebenfalls überprüft und fachlich beraten.
Für Bürger*innen, die auf Auslandsreisen Betäubungsmittel oder medizinisches Cannabis mitführen, bestätigt das BKC Arzneimittel die vorgelegte ärztliche Bescheinigung.
Eine weitere Aufgabe ist die Mitarbeit im Prüfungswesen und die Wahrnehmung des Prüfungsvorsitzes am Walter-Bremer-Institut in Solingen. Das Walter-Bremer-Institut ist im Städtedreieck die staatlich anerkannte Lehranstalt für den Beruf der Pharmazeutisch-technischen Assistentin/des Pharmazeutisch-technischen Assistenten.
Auch der Zoll arbeitet mit dem BKC Arzneimittel zusammen, wenn es darum geht, abzuklären, ob es sich bei verdächtigen Warensendungen aus dem Ausland tatsächlich um einfuhrfähige Ware handelt. Der Verdacht eines Verstoßes wird durch den Zoll übermittelt und anschließend eine arzneimittelrechtliche Entscheidung rückgemeldet, so dass von Seiten des Zolls ggf. weitere Schritte eingeleitet werden können.
Weitere Informationen zu den einzelnen Themengebieten finden Sie unter den einzelnen Dienstleistungen aufgeführt.
Themen rund um die Chemikaliensicherheit
Unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes werden regelmäßig Betriebe und Einrichtungen kontrolliert, die Gefahrstoffe an den Endverbraucher abgeben. Hierzu zählen beispielsweise Baumärkte, Tankstellen, Fachhandel oder Supermärkte. Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können Schäden beim Menschen oder Tieren verursachen oder auch schädlich für die Umwelt sein und unterliegen deshalb auch einer Fülle von gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, deren Einhaltung überprüft wird.
Das BKC Arzneimittel ist zudem auch ein Ansprechpartner für Einzelhändler z.B. zu Fragen der Lagerung, Kennzeichnung und Abgabe von Gefahrstoffen. Es nimmt an europaweiten Überwachungsprojekten mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen teil und engagiert sich für eine einheitliche Überwachungspraxis innerhalb NRWs.